VG Bayreuth: Corona-Neustarthilfe, Plus (4. Quartal 2021), Einreichung der Endabrechnung über die elektronische Antragsplattform des Bundes, „stillschweigend“ verlängerte Frist zur Einreichung der Endabrechnung für, Direktantragsteller, im Auftrag des Bundes tätige private Dienstleister (Service-Desk, Support-Hotline), Anwenderfehler bei Einreichung über die elektronische Antragsplattform (hier: bejaht), Ungeeignetheit einer Einreichung der Endabrechnung über einfache E-Mail an das, Bundeswirtschaftsministerium, zur Rechtserheblichkeit von Äußerungen der telefonischen Support-Hotline, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (hier: verneint), Nachsichtgewährung (hier: verneint), Auslegung von Prozesserklärungen (Klagebegehren und Wahl des Klagegegners), Passivlegitimation
Urteil vom 28.01.2026 – B 7 K 24.152